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Rechtsanwalt und Notar Stephan Baier:


  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Erbrecht
  • Notariat

„Das Recht muß dem Schwachen nützen, der Starke kommt auch so weiter”

 (Tucholsky)



Seit mehr als 30 Jahren berät  Rechtsanwalt Stephan Baier,  geb. 1943, Fachanwalt für Arbeits- recht seit 1987, Arbeitnehmer und vertritt sie vor Arbeits- und Sozialgerichten: von der Abmahnung über Kündigung bis zum Zeugnis; befristete Arbeitsverträge, Durchsetzung von Teilzeitwünschen, Verhalten bei Betriebsübergang (soll/muß man den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder besser nicht?) stehen beispielhaft für Probleme, die von dem Betroffenen ohne anwaltliche Beratung und Begleitung nicht bewältigt werden können. Die anwaltliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Auch Arbeitgeber, die früher einmal Prozeßgegner, also "auf der anderen Seite" waren, suchten und erhielten unseren Rat und unsere Unterstützung.

Eine Tätigkeit als gewerkschaftlicher Rechtssekretär für  Arbeits- und Sozialrecht  war die Basis für langjährige Berufserfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts: Vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten in Klage- und Beschlußverfahren, Beratung und Unterstützung von Gewerkschaftsgruppen, Schulung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten im Arbeitsrecht und vor allem im damals (1972) neuen Betriebsverfassungsgesetz, Vertretung der Gewerkschaften auf Betriebsversammlungen, gemeinschaftlicher Einsatz zusammen mit Arbeitsrichtern zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs, bis der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts diesen schließlich anerkannte.

Eng mit dem Arbeitsleben verbundene Gebiete des Sozialrechts wie das Recht der Krankenver-sicherung, der Berufsunfallversicherung, der Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Alters-renten, das Arbeitsförderungsrecht, das Recht der Schwerbehinderten und der Opferentschädigung kommen hinzu.

Später - als Rechtsanwalt - gibt es neben dem Arbeits- und Sozialrecht einen weiteren Schwerpunkt im  Strafrecht  als Verteidiger in Strafsachen, bei Führerscheinentzug und die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Seit 1983 in Frankfurt: die bis in die Anfang der 70er-Jahre zurückreichende Zusammenarbeit mit RA Pfaff wurde als anwaltliche Tätigkeit in gemeinsamer Kanzlei fortgesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im  Internationalen Privatrecht,  der Anwendung ausländischen Privatrechts im Inland oder des deutschen Rechts im Ausland, z.B.:

  • Scheidung von Iranern in Deutschland nach iranischem Recht,
  • Vollstreckung und Anerkennung deutscher Unterhaltstitel im Ausland,
  • Rückführung entführter Kinder nach Deutschland,
  • Anwendung ausländischen Arbeits- oder Erbrechts in Deutschland,
  • Adoption mit Beteiligung von Ausländern,
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland.

Spezielle Rechtsprobleme von Ausländern  sind ein wesentlicher Teil unserer Arbeit:

  • Arbeitsgenehmigung,
  • Einbürgerung von Kindern staatenloser Ausländer mit der Folge eines Rechtsanspruchs auf Aufenthalt für die Eltern,
  • Wir sind für Ausländer im Strafvollzug tätig, die dort mehr und andere Probleme als deutsche Strafgefangene haben (Freigang, Urlaub, Vollstreckungsaussetzung zur Bewährung).

Seit 1991 ist RA Baier auch Notar: er ist daher auf allen Rechtsgebieten tätig, die den Notar erfordern, z.B.:

  • Grundstücksverträge, Haus- und Wohnungskauf,
  • Gesellschaftsrecht, GmbH-Gründung ,
  • Ehe- und Partnerschaftsvertrag,
  • Erbvertrag, Testament, Behindertentestament,
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
  • Eidesstattliche Versicherung usw.

Bi-nationale Paare  erhalten aufgrund der in der Kanzlei verfügbaren ausländischen Rechtstexte und langjähriger Erfahrung Vorschläge für die Gestaltung von Eheverträgen. Sie geben der Ehefrau die Sicherheit, auch im Ausland weitgehend ihre Rechte durchsetzen zu können, nach ihren Vorstellungen zu leben, sich zu trennen oder scheiden zu lassen.

Daneben vertreten wir unsere Mandanten u.a. auf dem Gebiet des  Familienrechts  (Scheidung, Trennung, Unterhalt), bei  Verkehrsunfällen  und in  Arzthaftungsprozessen.

RA Baier spricht aufgrund eines mehrjährigen Frankreichaufenthalts fließend französisch. Mandanten aus Frankreich und aus französischsprachigen Ländern (z.B. Marokko, Algerien etc.) können sich daher mündlich wie schriftlich in französisch an ihn wenden. Eine Spezialität ist die Anfertigung von Eheverträgen und Testamenten, die bei gemeinsamen Grundeigentum in Frankreich die Besonderheiten des französischen Ehegüterrechts und Erbrechts berücksichtigen; das Grundeigentum unterliegt nämlich französischem Recht.